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Dem "Dialog Nationale Gesundheitspolitik" liegt eine Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen aus dem Jahr 2003 zu Grunde. Diese Vereinbarung regelt unter anderem die Funktionsweise und die Organisation.
Am Dialog "Nationale Gesundheitspolitik" beteiligen sich
Bund und Kantonen steht je eine Geschäftsstelle zur Verfügung.
Zuletzt aktualisiert am: 07.05.2010