Dialog Nationale Gesundheitspolitik

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Organisation

Austausch auf höchster Ebene

Dem "Dialog Nationale Gesundheitspolitik" liegt eine Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen aus dem Jahr 2003 zu Grunde. Diese Vereinbarung regelt unter anderem die Funktionsweise und die Organisation.

Am Dialog "Nationale Gesundheitspolitik" beteiligen sich

  • der Vorsteher/die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern und die Vertretetinnen und Vertreter der verantwortlichen Bundesstellen (Bundesamt für Gesundheit, Bundesamt für Statistik und Obsan)
  • der Präsident, Vizepräsident und der Vorstand der Konferenz der Kantonalen Gesundheitsdirektorinnen- und direktoren (GDK), deren Zentralsekretär und Stellvertreterin.

 Bund und Kantonen steht je eine Geschäftsstelle zur Verfügung.

 

 


Zuletzt aktualisiert am: 07.05.2010





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