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Newsletter Dialog Nationale Gesundheitspolitik - Ständige Plattform von Bund und Kantonen
Der Newsletter der Plattform Dialog Nationale Gesundheitspolitik erscheint dreimal jährlich mit kurzen Informationen zu aktuellen Diskussionen, welche im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik geführt werden. Der "Dialog Nationale Gesundheitspolitik" ist die ständige Plattform von Bund und Kantonen, mittels der die beiden Dialogpartner gesundheitspolitische Themen und Aufgaben diskutieren und die nötigen Absprachen treffen.
Für weitere Informationen zum Dialog Nationale Gesundheitspolitik:
Dialog Nationale Gesundheitspolitik 
Arbeitstagung Nationale Gesundheitspolitik vom 17. November 2011 in Bern: Nur noch wenige Plätze frei
Thema: „Gesundheitsversorgung Schweiz – Strategien für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit“
Die 13. Arbeitstagung Nationale Gesundheitspolitik vom 17. November 2011 befasst sich mit dem Themenkomplex Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Einerseits fordern diverse parlamentarische Vorstösse Massnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung, beispielweise zur Versorgungsqualität unter der neuen Spitalfinanzierung, zur Registerforschung oder zur Stärkung der Patientensicherheit. Anderseits besteht die Herausforderung, die Gesundheitskosten zu kontrollieren.
Weitere Informationen zum Tagungsprogramm
Anmeldung unter: registration@organizers.ch
Jubiläums-Symposium «10 Jahre Obsan»Pre Conference-Veranstaltung vor der 13. Arbeitstagung Nationale Gesundheitspolitik
Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) feiert 2011 sein zehnjähriges Bestehen mit einem Symposium zum Thema «Regionale Unterschiede in Gesundheit und Versorgung. Was wir daraus lernen können». Es findet am Nachmittag des 16. November 2011 als Pre Conference-Veranstaltung vor der 13. Arbeitstagung Nationale Gesundheitspolitik im Zentrum Paul Klee in Bern statt.
Programm und Anmeldung 
(freier Eintritt, begrenzte Platzzahl)
Themen aus dem August-Dialog zur Nationalen Gesundheitspolitik:
Richtlinie zur grenzüberschreitenden Patientenmobilität der EU
Die neue Richtlinie zu Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in der EU strebt eine Kodifizierung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland an. Am 9. März 2011 wurde die neue Richtlinie definitiv verabschiedet. Die Schweiz verhandelt seit Ende 2008 mit der EU über ein Abkommen in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit (FHAL/GesA), unter welches möglicherweise auch die neue EU-Richtlinie fallen könnte.
Im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik fand an der Sitzung vom 25. August 2011 unter der Leitung des Präsidenten der Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) Pierre-Yves Maillard eine erste Diskussion zwischen Bund und Kantonen zu diesem Thema statt. Bund und Kantone erörterten die Chancen und Risiken die sich aus einer allfälligen künftigen Übernahme der EU-Richtlinie für die Schweiz ergeben könnten. Dabei kamen auch Erfahrungen aus den laufenden Pilotprojekten zur grenzüberschreitenden Patientenmobilität in Basel/Lörrach (D) und St. Gallen/Liechtenstein zur Sprache. Für die Kantone steht die interkantonale Patientenmobilität vorerst im Vordergrund.
Richtlinie 2011/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
Weitere Informationen des BAG zur Beziehung Schweiz-EU und zu den Verhandlungen zum Gesundheitsabkommen
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Deutschland - Schweiz im Gesundheitswesen
Evaluation des Pilotprojektes in der Grenzregion Basel-Stadt / Basel-Landschaft / Landkreis Lörrach (Phase I), Obsan Bericht 37 (2010)
Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung sichern
Bund und Kantone verabschieden ein Modell (PEP pragmatisch, einfach, pauschal) zur Sicherung der Finanzierung und Qualität der ärztlichen Weiterbildung auch nach der Einführung der neuen Spitalfinanzierung und leistungsbezogenen Fallpauschalen (DRG). Es soll im Grundsatz alle auf der Spitalliste aufgeführten Spitäler und Kliniken dazu verpflichten, die ihrem Potenzial entsprechende Anzahl Assistenzärztinnen und –ärzte weiterzubilden. Gemäss dem „Modell PEP“ sollen die Kantone die Weiterbildung mit einer Pauschalzahlung pro Kopf und Jahr unterstützen, wobei die Auszahlung der Beiträge abhängig von der Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien ist. Diese Höhe der Beträge soll im Rahmen der weiteren Arbeiten der Arbeitsgruppe Finanzierung der - im September 2010 lancierten - Platttform „Zukunft ärztliche Bildung“ validiert werden.
Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung sichern; Medienmitteilung vom 26.8.2011
Weitere Informationen zur Plattform Zukunft ärztliche Bildung 
Psychische Gesundheit
Zusammenarbeitsvertrag „Netzwerk Psychische Gesundheit“ abgeschlossen
Im August unterzeichneten Bund (BAG, BSV, SECO), GDK sowie die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz den Zusammenarbeitsvertrag „Netzwerk Psychische Gesundheit“. Er schreibt eine gemeinsame Trägerschaft und Finanzierung fest. Das geplante Netzwerk Psychische Gesundheit soll die Vernetzung, den Wissensaustausch und das Schnittstellenmanagement zwischen möglichst vielen Akteuren und Massnahmen in den Bereichen psychische Gesundheit und Gesundheitsförderung verbessern. Zur Verwirklichung wird per 1. Dezember 2011 eine bei der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz angesiedelte Koordinationsstelle geschaffen.
Weitere Informationen zum Netzwerk psychische Gesundheit“ sowie zum Konzept zur Stärkung der Gesundheitsförderung (GDK)
Aus der Impulsveranstaltung „Demenz –gesundheitspolitische Herausforderungen“
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) luden am 29. August 2011 zu einer Impulsveranstaltung nach Bern ein, um die gesundheitspolitische Bedeutung von Demenzerkrankungen zu diskutieren. Sowohl die Voten am Podium als auch die des Plenums zeigten deutlich, dass Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für demenzerkrankte Menschen und für pflegende Angehörige notwendig sind. So wurden u.a. eine nationale Strategie in den Bereichen Bildung, Forschung und für die Gesundheitsversorgung sowie flexiblere Versorgungskonzepte gefordert. Auch die künftige Finanzierung wurde eingehend diskutiert. Das weitere Vorgehen hängt nun im Wesentlichen vom Entscheid des Ständerates zu den Motionen Steiert und Wehrli ab (Annahme im Nationalrat im April dieses Jahres).
Publikation der Impulsveranstaltung Demenz:
(aufgeschaltet ab Anfang Oktober)
http://bag.admin.ch/themen/medizin/00683/12261/index.html?lang=de
Zuletzt aktualisiert am: 08.12.2011